I. Allgemeines
1. Geltungsbereich, Ausschließlichkeitsklausel
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Klima Center
Georg Zischka (nachfolgend „Klima Center“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB werden Bestandteil aller Verträge, die Klima Center mit seinen Vertragspartnern über die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die die Klima Center nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Vertragspartner ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Abweichende Vereinbarungen gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall und bedürfen einer gesonderten und ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
2. Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
2.1 Alle Vertragsangebote der Klima Center sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Angebote der Klima Center können von dieser bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Vertragspartner jederzeit in Textform widerrufen werden. Bestellungen des Vertragspartners können von Klima Center innerhalb von zwei Wochen durch eine Auftragsbestätigung in Textform angenommen werden. Die Bestellungen sind auch ohne eine Auftragsbestätigung angenommen, wenn Klima Center die angebotene Leistung erbringt.
2.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen Klima Center und Vertragspartner ist ausschließlich der schriftlich geschlossene Werk- oder Mietvertrag unter Einbeziehung dieser AGB maßgeblich. Mündliche Zusagen der Klima Center vor Abschluss des Werk- oder Mietvertrages sind rechtlich unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.4 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.4 Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax. Zulässig ist auch die Übersendung eines unterzeichneten Auftrags-/Bestellformulars in elektronischer Form (pdf./jpg.-Datei.). Darüber hinaus ist die elektronische Form ausgeschlossen.
3. Preise/Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und keine Versicherung. Sie gelten ab Lager zuzüglich Verpackungs-, Transport-und Versicherungskosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Soweit keine ausdrücklich anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
3.4 Für jede Mahnung berechnet Klima Center eine Kostenpauschale in Höhe von € 2,50.
4. Liefer-/Ausführungsfrist
4.1 Die Angabe eines Liefer-/Ausführungszeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Vertragspartner die seinerseits erforderliche Mitwirkungshandlung verzögert oder unterlässt. Dasselbe gilt, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
5. Schadensersatz, Haftungsbeschränkung
5.1 Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet Klima Center– auch für Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist eine Haftung auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
5.2 Diese Beschränkungen der Haftung auf leichte Fahrlässigkeit gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung ebenfalls auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.3 Sämtliche Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit Klima Center eine Garantie für die Beschaffenheit für die vermietete Sache übernommen hat, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
6.1 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
II. Sonderbedingungen Mietvertrag
1. Beginn und Ende der Mietzeit
1.1 Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Tage, an dem die Mietsache mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen je nach schriftlicher Absprache mit dem Vertragspartner bei diesem angeliefert worden ist.
1.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Lieferschein bei Anlieferung /Rückgabe der Mietsache zu unterzeichnen. Soweit dies nicht möglich ist, verpflichtet sich der Vertragspartner den ihm übersandten Lieferschein unverzüglich unterzeichnet zurückzusenden. Erfolgt dies nicht, so erkennt der Vertragspartner den Lieferschein als inhaltlich richtige und rechtsverbindliche Rechnungsgrundlage an.
1.3 Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, hat der Vertragspartner nach Gebrauch der Mietsache der Klima Center schriftlich die Freigabe zu melden. Erfolgt der Eingang der Freimeldung nach 17 Uhr, so endet der Mietvertrag am darauf folgenden Werktag. Geht die Freimeldung freitags nach 12 Uhr ein, so endet der Mietvertrag am darauf folgenden Montag.
1.4 Für den Fall der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Mietzeit durch den Vertragspartner ist die Klima Center berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Tag den vereinbarten Mietzins zu berechnen. Darüber hinausgehende Rechte der Klima Center wegen der verspäteten Rückgabe bleiben unberührt.
1.5 Werden bei der Rückgabe oder Rücknahme Schäden, eine Wartungsbedürftigkeit oder sonstige Mängel an der Mietsache festgestellt, welche der Vertragspartner zu vertreten hat und insbesondere auf die Verletzung vertraglicher Pflichten des Vertragspartners oder auf die Beschädigung der Mietsache während der Mietdauer zurückzuführen sind, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die Kosten für die erforderliche Reparatur- und Wartungsarbeiten zu tragen. Um die Dauer dieser Arbeiten verlängert sich das Mietverhältnis. Die Klima Center erstellt bei Rücknahme der Mietsache ein Prüfprotokoll. Über Art und Umfang festgestellter Schäden wird der Vertragspartner unverzüglich informiert.
1.6 Bei Rückgabe der Mietsache sind Energieträgermengen von der Klima Center nicht zu vergüten.
2. Übergabe / Überlassung der Mietsache
2.1 Die Klima Center hat die Mietsache in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zur Abholung bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen. Mit der Abholung / Absendung geht die Gefahr der Beförderung auf den Vertragspartner über.
2.2 Der Vertragspartner kann die Mietsache vor Übernahme bzw. vor Absendung auf seine Kosten besichtigen. Bei Übernahme hat er die Mietsache auf betriebsfähigen und einwandfreien Zustand hin zu untersuchen, etwaige Mängel unverzüglich zu rügen und diese der Klima Center schriftlich anzuzeigen.
3. Verlust der Mietsache
3.1 Der Vertragspartner hat die Mietsache gegen Diebstahl, Feuer, Einbruch-und Wasserschäden zu sichern. Der Einschluss der Mietsache in die entsprechende Versicherung des Vertragspartners bzw. die Betriebshaftpflichtversicherung ist Sache des Vertragspartners.
3.2 Der Vertragspartner übernimmt die volle Verantwortung für die Mietsache. Er trägt die Gefahr des Verlustes, des Diebstahls und sämtlicher Beschädigungen der Mietsache. In einem solchen Fall ist die Klima Center berechtigt, Schadensersatzansprüche in Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Verlustes oder Diebstahls der Mietsache, geltend zu machen. Soweit der Vertragspartner nicht nachweist, dass der Schaden geringer ist, ist die Klima Center auf jeden Fall berechtigt, 50% des Neuwertes der Mietsache zu berechnen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche, insbesondere durch entgangene Mieteinnahmen, bleibt der Klima Center vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind sofort zur Zahlung fällig.
3.3 Die Verantwortung des Vertragspartners für die Mietsache endet erst bei Rückgabe bzw. mit Abholung durch die Klima Center.
4. Sorgfaltspflichten des Vertragspartners
4.1 Die Mietsache darf nur von Personen bedient werden, die dafür ausreichend qualifiziert sind, die die einschlägigen Sicherungsvorschriften kennen und sie einzuhalten auch in der Lage sind. Die Umsetzung dieser Auflage obliegt dem Mieter. Eine Einweisung oder ein Hinweis ist seitens der Klima Center nicht geschuldet.
4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet,
4.2.1 die Klima Center bei einem Ausfall der Mietsache sofort zu benachrichtigen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eigene Reparaturversuche zu unternehmen. Kosten hierfür hat der Vertragspartner zu tragen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
4.2.2 die Mietsache bei Beendigung der Mietzeit im ursprünglichen Zustand mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben.
5. Sonstige Pflichten des Vertragspartners
5.1 An der Mietsache dürfen keinerlei Änderungen vorgenommen werden.
5.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet Änderungen des Ortes der Aufstellung der Mietsache mitzuteilen. Werden Geräte durch die Klima Center auf Baustellen angeliefert bzw. aufgestellt, dürfen die Geräte nur mit Zustimmung der Klima Center an anderen Baustellen eingesetzt werden.
5.3 Alle Betriebskosten der Mietsache trägt der Vertragspartner.
5.4 Eigentumsschilder, Kennzeichen oder die Firmenbeschriftung der Klima Center an der Mietsache oder deren Zubehör, dürfen weder entfernt noch abgeändert oder entstellt werden.
5.5 Die Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
5.6 Der Vertragspartner haftet gegenüber der Klima Center für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, durch ihn beauftragter Transportpersonen/-unternehmen sowie im Falle der Beschädigung der Mietsache für das Verschulden von Dritten.
III. Sonstige Bestimmungen
1. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Klima Center. Ist der Vertragspartner Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
2. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht ist der Sitz der Klima Center.
3. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt den Bestand der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten ergänzend diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
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